Terlutter Rechtsanwalts­­gesellschaft mbH

Die Terlutter Rechtsanwalts­gesellschaft mbH ist Ihr richtiger Beratungspartner für die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen des heutigen Wirtschaftslebens. Zielgerichtet helfen wir Probleme frühzeitig zu erkennen und Problemlösungen von rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Seite zu erarbeiten.

Die Terlutter Rechtsanwalts­gesellschaft mbH berät Unternehmen und ihre Organe bzw. Gesellschafter ebenso wie Privatpersonen in allen Wirtschaftsfragen wie Gründung, Organisation, Führung, Umwandlung und Finanzierung, Unternehmens­nachfolge, Verhandlung und Vertragsgestaltung bei Unternehmenskäufen, Unternehmens­sanierung und Insolvenz.

Die Anwälte, die auf Ihrer Seite stehen

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Über uns

Aus heutiger Sicht müssen auch wirtschaftliche Sachverhalte präzise und schnell beurteilt werden, dabei darf die exzellente juristische Absicherung der Mandantschaft niemals aus dem Auge verloren werden; das steht bei der Terlutter Rechtsanwalts­gesellschaft mbH im Mittelpunkt.

Die Terlutter Rechtsanwalts­gesellschaft mbH bietet insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen, ihren Organen und Gesellschaftern, aber auch Privatpersonen, aufgrund langjähriger Erfahrung vollumfassende Beratung und Betreuung, verbunden mit Lösungen in den Bereichen des Zivilrechts mit den Schwerpunkten des Wirtschaftsrechtes. Unsere Tätigkeiten und Beratungen sind darauf gerichtet, potentielle Streitpunkte frühzeitig zu erkennen und Lösungen zuzuführen sowie rechtlichen Risiken durch Erarbeitung praxisnaher und individueller Lösungen auch zukünftig zu begegnen. Soweit möglich, suchen wir die zielorientierte Verständigung außerhalb des Gerichtssaals.

Aber auch gerichtliche Prozesse führt die Terlutter Rechtsanwalts­gesellschaft mbH mit großem Engagement, ohne die wirtschaftlichen und persönlichen Ziele der eigenen Mandanten aus den Augen zu verlieren. Es gilt auch der Grundsatz:

"Zank nicht mit einem Schwätzer, und leg nicht noch Holz auf das Feuer."
Bibel
"Das Vergnügen, Recht zu behalten, wäre unvollständig ohne das Vergnügen, andere ins Unrecht zu setzen."
Voltaire

Heinz Terlutter

Geschäftsführer & Rechtsanwalt

Honorar

Das im Bereich der Beratung und Interessenvertretung von Wirtschafts­unternehmen übliche Stunden- bzw. Pauschalhonorar bietet Mandanten den Vorteil einer transparenten Kalkulation des Honorars.

Unsere außergerichtlichen Leistungen rechnen wir gegenüber unseren Mandanten daher grundsätzlich aufwandsbezogen mit Stundensätzen ab. Je nach Einzelfall ist selbstverständlich ebenso die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren möglich und je nach Umfang und Schwierigkeit des Mandates auch sinnvoll.

Auch Dauermandaten bieten wir alternative Vergütungsmöglichkeiten, wie Monats- /Quartals- oder Jahrespauschalen an.

Bei Prozesstätigkeiten erfolgt unsere Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist hierbei nicht der tatsächliche Arbeitsaufwand sondern die Höhe des jeweiligen Streitwertes maßgeblich.

Kooperationen

Steuerbüro

Otto Besenfelder
Steuerberater

Friedrich-Ebert-Straße 107
58454 Witten

Telefon: +49 (0)2302 / 984 860
Telefax: +49 (0)2302 / 984 8622

Inkasso

MAGNA PECUNIA GmbH


Eisenhüttenstr. 4
40882 Ratingen

Telefon: +49 (0)2102 / 56 56 3 – 0
Telefax: +49 (0)2102 / 56 56 3 – 99

Honorarkonsulat Mauritius

Eisenhüttenstraße 4
40882 Ratingen

Telefon: +49 (0)2102 / 16 89 01

Rechtsanwälte

der Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Heinz Terlutter

Geschäftsführer & Rechtsanwalt
  • seit 2010 geschäftsführender Gesellschafter der Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • bis 2010 Rechtsanwalt, Terlutter und Partner, Düsseldorf
  • bis 2008 Rechtsanwalt und Partner, bb [sozietät] Buchalik Brömmekamp, Düsseldorf
  • bis 2001 Rechtsanwalt, Metzeler van Betteray, Düsseldorf
  • bis 2000 Rechtsanwalt, Leiter Kreditabwicklung Bankhaus Lampe KG, Düsseldorf

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Banken- und Börsenrecht
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
  • Zivilrecht
  • Zwangsvoll­streckungsrecht

Sprachen: Deutsch, Englisch

Alexander Unrast

Rechtsanwalt
  • seit 07/2013 Eintritt in die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • bis 05/2013 Assessor bei der MSV Mietsonderverwaltung NRW GmbH &Co. KG
  • bis 2013 zweite juristische Staatsprüfung
  • bis 2012 juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Dortmund mit Abschluss: Assessor iuris
  • bis 2009 Erstes juristisches Staatsexamen an der Justus-Liebig-Universität Gießen

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Immobilienrecht
  • Mietvertragsrecht

Sprachen: Deutsch, Englisch

Alyona Marchenko

Rechtsfachwirtin
  • seit 08/2011 Eintritt in die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Übernahme der  administrativen Aufgaben
  • Mandantenempfang sowie telefonische und persönliche Betreuung von Mandanten
  • Zuständig bei der Durchführung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Steht bei der Verwaltung div. Immobilien zur Verfügung
  • Unterstützung bei Personalengpässen
  • Anmeldungen von Forderungen im Insolvenzverfahren sowie weitere Betreuung

Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch

Tätigkeits­schwerpunkte

Die Terlutter Rechtsanwalts­gesellschaft mbH ist Ihr richtiger Beratungspartner für die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen des heutigen Wirtschaftslebens. Zielgerichtet helfen wir Probleme frühzeitig zu erkennen und Problemlösungen von rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Seite zu erarbeiten.

Die Terlutter Rechtsanwalts­gesellschaft mbH berät Unternehmen und ihre Organe bzw. Gesellschafter ebenso wie Privatpersonen in allen Wirtschaftsfragen wie:

Gründung
Organisation, Führung
Umwandlung und Finanzierung
Unternehmensnachfolge
Verhandlung und Vertragsgestaltung bei Unternehmenskäufen
Unternehmenssanierung und Insolvenz

Presse

Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versteht Pressearbeit als einen zentralen Teil seiner Kommunikation mit den unterschiedlichen Öffentlichkeiten. Deshalb halten wir Sie unter dieser Rubrik stets über die Entwicklung unserer Kanzlei auf dem neuesten Stand.

Derzeit sind keine Pressemitteilungen vorhanden.

Aktuelles

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Archiv

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Infinus u. a.

Der Benutzername setzt sich aus Vor- und Nachname zusammen.
Bsp.:
Peter Mustermann => pet.mus
Rüdiger Reßelbach => rüd.reß

Beachten Sie bei Ihrem Passwort die Groß-/Kleinschreibung. Vergewissern Sie sich, dass Sie die korrekte Schreibweise verwendet haben.

Service / Formulare

Datenbogen Privatperson

Datenbogen Unternehmen

Vollmacht Inkasso

Vollmacht Insolvenz (z.B. Infinus u. a.)

Vollmacht Scheidung

Vollmacht Strafprozess

Sollte ein bestimmtes Dokument fehlen, so schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Wir senden dieses Ihnen zu.

Kontakt

Für Presseanfragen steht Ihnen Herr Heinz Terlutter gerne zur Verfügung.

E-Mail

info(at)terlutter.biz

Telefon

+49 (0) 2102 / 56 56 3 - 0

Adresse

Eisenhüttenstraße 4
40882 Ratingen

Schwer­punkte

Bank­recht

Das Bank- und Kapitalanlagerecht umfasst eine Vielzahl verschiedener Geldanlage-, Vermittlungs- und Finanzierungssituationen, in die sich der Anleger und Darlehensnehmer gegenüber Banken, Vermittlungsgesellschaften, einzelnen Vermittlern und Anlagebeteiligungsgesellschaften begibt.

Obwohl jedoch die Vermittlerbranche als auch die Kreditwirtschaft heute häufig rechtlich besser beraten und um bessere Absicherung ihrer Verträge bemüht sind, ist der Markt so hart umkämpft, dass dem Finanzierungs- und Anlagewilligen häufig (zumindest mündlich) „das Blaue vom Himmel“ versprochen wird, um ihn zu einer Transaktion zu bewegen.

Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Bankkunden, Darlehensnehmer und Anleger. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann durch den bearbeitenden Rechtsanwalt Heinz Terlutter auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz auch bankinterner Bearbeitungsstrukturen zurückgreifen und weiß um die Stärken und Schwächen beider Seiten.

Forderungs­management / Inkasso

Forderungen binden Kapital, Forderungen müssen finanziert werden, Forderungen drücken die Eigenkapitalquote und Forderungen beinhalten Ausfallrisiken. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbHunterstützt Sie effektiv bei der Reduzierung Ihrer Forderungsbestände, erarbeitet individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitte Lösungen, die Zahlungsausfälle zukünftig vermeiden bzw. das Risiko von Zahlungsausfällen zumindest erheblich vermindern und ist Ihnen bei deren Umsetzung behilflich.

Ein professionelles Forderungsmanagement – wirksam und doch kundenschonend – ist ein wichtiger Bestandteil des Qualitäts- und Risikomanagements.

Neben Analyse und Gestaltung Ihres Forderungsmanagements bieten wir Ihnen auch eine externe Mahn- und Inkassoabteilung für Ihr Unternehmen an. Durch ein konsequentes Mahn- und Inkassowesen aus anwaltlicher Hand können sie die Außenstände Ihres Unternehmens deutlich verringern. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen sowohl direkte und unmittelbare anwaltliche Mahnschreiben als auch das gerichtliche Mahnverfahren, soweit erforderlich das streitige Gerichtsverfahren und darauf die Zwangsvollstreckung, d.h. die konsequente Beitreibung Ihrer Forderung. Bitte bedenken Sie: je früher Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner durchgesetzt wird, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten!

Gesellschafts­recht

Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät spezialisiert Wirtschaftsunternehmen, d.h. Einzelunternehmer und Gesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG u.a.m..

Einen großen Raum nimmt dabei die rechtliche Betreuung der Gesellschaften mit begrenzter Haftung (GmbH) und der GmbH & Co. KG von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge sowie die Beratung deren Geschäftsführer und Gesellschafter ein. Hier stehen die Findung und Anpassung gesellschaftsvertraglicher Regelungen sowie Steuer- und Haftungsfragen im Vordergrund unserer Tätigkeit.

Handelsrechtlich befassen wir uns ebenso mit Problemen der Kaufleute und deren Sonderrecht des Handelsgesetzbuches, wir vertreten z.B. Unternehmen mit Handelsvertretern bei Streitigkeiten mit diesen oder die Handelsvertreter selbst.

Immobilien­recht / Mietrecht

Gewerbliche und private Mietverhältnisse bieten ebenso häufig Anlass für Konflikte wie Wohnungseigentum. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, Kündigungsstreitigkeiten und gleichermaßen bei der Verhinderung wie Durchsetzung von Mietminderungen. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen in Wohnungseigentumsangelegenheiten nach dem WEG (Prüfung der Teilungserklärung und Beratung, Anfechtung von Beschlüssen, Verwalterbestellung) gerichtlich wie außergerichtlich.

Auch rechtliche und steuerliche Risiken beim Immobilienerwerb sind vielfältig und komplex. Dies gilt sowohl für den Erwerb eines Familienheims als auch für Immobilienkapitalanlagen. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfügt über ein übergreifendes Wissen in den Bereichen

  • Gestaltung und Prüfung aller mit der Errichtung bzw. dem Erwerb in Zusammenhang stehender Verträge
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen bzw. -problemen
  • Prüfung / Durchsetzung etwaiger Gewährleistungsansprüche und Regresse
  • Erb- und steuerrechtliche Optimierung des Immobilienvorhabens

Unter­nehmens­nachfolge

Der Übergang von Vermögen sollte weniger eine Frage des Schicksals als vielmehr bewusster Planung sein. Dies gilt sowohl für Privatvermögen als auch für die Übertragung eines Unternehmens im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Die Besteuerung des Vermögensübergangs, Auszahlungen an Pflichtteilsberechtigte und Rechtskosten infolge von Streitigkeiten innerhalb der Familie können schnell zur Notwendigkeit einer Liquidation von Vermögenswerten führen.

Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine optimale rechtliche und steuerliche Struktur zu erarbeiten, um dadurch die Belastungen für das übergehende Vermögen zu minimieren. Dazu bieten wir kompetente Beratung bei der Konzeption und Umsetzung der Unternehmensnachfolge, privaten Vermögensnachfolgeplanung, Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Eheverträgen sowie von vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung.

In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Mandanten entwickelt die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für deren jeweiligen Einzelfall maßgeschneiderte Lösungen und hilft ihnen dabei, Unannehmlichkeiten und Kostenbelastungen – für sich und für die nachfolgende Generation – zu vermeiden.

Unter­nehmens­recht

Ob es um große Entscheidungen wie Existenzgründung und Investitionsplanung geht oder um die Optimierung von betrieblichen Abläufen; verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sind notwendig, um Unternehmen in den zentralen rechtlichen Fragen zur Seite stehen zu können. Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung und Projektplanung, in allen Bereichen und Zyklen Ihres Unternehmens von der Gründung bis hin zum rechtssicheren Verkauf oder der Übertragung.

Für kleine und mittelständische Unternehmen übernimmt die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine allumfassende Rechtsbetreuung. In dauerhaft enger Zusammenarbeit mit den Mandanten lösen wir als Hausanwalt aktuelle juristische Schwierigkeiten und leisten Firmen- sowie Strategieberatung. Wichtige Themenfelder im Unternehmensrecht sind zudem:

  • Vertragsgestaltung;
  • Gründung und Organisation von Unternehmen;
  • Beratung bei Gesellschafterwechsel sowie bei Kauf und Verkauf von Anteilen;
  • Umwandlung von Gesellschaften;
  • Entwicklung von Finanzierungsmodellen

Vertrags­gestal­tungen

Verträge bilden die Grundlage des wirtschaftlichen Zusammenlebens. Umso wichtiger ist die vorausschauende und klare Vertragsgestaltung durch die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Ein guter Vertrag regelt mögliche Konfliktpunkte, an die die Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht denken (wollen) und bildet eine geeignete Beweisgrundlage. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie selbstverständlich auch im Rahmen der Durchführung vertraglicher Ansprüche sowie der Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Zwangs­vollstreck­ungs­recht

Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung privater Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner unter Zuhilfenahme staatlichen Zwangs durch Vollstreckungsorgane.

Allein das Erstreiten eines rechtskräftigen Urteils reicht nicht aus. Nur die konsequente Zwangsvollstreckung führt Sie zu Ihrem Ziel, der Begleichung der ausstehenden Schuld. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreibt für Sie die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, Forderungen (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei Banken und Arbeitgebern) und Immobilien bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner und überprüfen, inwieweit weitere Vollstreckungshandlungen Erfolg versprechen.

Hintergründe der Verordnung

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DSGVO - Verordnung zum Gesetz

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Datenschutz-Vereinbarung

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Bundes­daten­schutz­gesetz

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